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Krankenfahrten in Gladbeck und Umgebung

Ansprechpartner

DRK Service- und Notrufzentrale Gladbeck

Tel: (02043) 48460  (24 Std. Service)
Fax:(02043) 484646 Mail an uns

Europastr. 26
45968 Gladbeck

Das DRK in Gladbeck führt für Sie Krankenfahrten durch. Hierbei Transportieren wir Sie sicher, zuverlässig und gut betreut im Tragestuhl, im Rollstuhl oder liegend auf der Fahrtrage. Wir sind flexibel und verfügen über einen modernen Fuhrpark mit geprüften uns sicheren Mobilitätshilfsmitteln. Unser Fahrdienst ist durch die DEKRA im Bereich der "Sicheren Personen- und Krankenbeförderung" seit Jahren zertifiziert.

Unsere Leistungen für Sie

Arztfahrten

Wir fahren Sie zu Ihrem Arzttermin, zur Dialyse, Strahlentherapie, Physiotherapie oder anderen Dauerbehandlungen, ob kurz- oder langfristig. Sie benötigen von Ihrem Arzt eine "Verordnung über eine Krankenbeförderung" und die Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Auch privat krankenversicherte Fahrgäste sind bei uns an der richtigen Adresse. Informationen ehen Sie in unserem FAQ am Ende dieser Seite.

Reha-Fahrten

Sie müssen zur Reha? Kein Problem - wir bringen Sie hin! In Nordrhein-Westfalen oder bundesweit. Hierfür ist eine Kostenübernahme Ihrer Kranken- oder Rentenversicherung notwendig. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Auch Fahrten für Privatzahler sind möglich.

Privat- und Fernfahrten

Wir sind bundesweitund im nahen Ausland für Sie unterwegs. Lassen Sie sich hierzu durch uns ein individuelles Angebot erstellen.

"Behinder­tenfahrdienst"

Ob zur Schule, Berufsausbildung, Studium oder zur Arbeit, wir befördern Sie bzw. Ihre Angehörigen zuverlässig hin und zurück. Hierzu ist lediglich eine Kostenübernahme von Ihrer zuständigen Behörde notwendig. Hierzu erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

FAQ - Häufige Fragen zum Krankenfahrdienst

  • Was ist der Unterschied zwischen Krankentransport und Krankenfahrt?

    Während eines Krankentransportes findet eine medizinisch-fachliche Betreuung statt. Beispielsweise das Geben von sauerstoff oder eine Absaugung von Sekreten, sowie die Überwachung des Gesundheitszustandes.
    Bei einer Krankenfahrt, auch "nichtqualifizierter Krankentransport" genannt, wird die Fahrt zwar von unseren Mitarbeiter*innen begleitet, die Ihnen z.B. beim Ein- und Aussteigen helfen, Sie auf dem Weg zum Ziel betreuen, begleiten und wieder abholen, alerdings keine medizinisch-fachliche Betreuung leisten dürfen.

  • Wann muss eine Krankenfahrt durch die Krankenkasse nicht genehmigt werden?

    Für folgenden Personenkreis ist seit Januar 2019 keine Genehmigung für eine Krankenfahrt vorab nötig:

    • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und dauerhaft beeinträchtigter Mobilitä
    • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5
    • Versicherte, die über einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) verfügen.

    Wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft, kann eine Krankenfahrt ohne vorherige Genehmigung von der Krankenkasse durchgeführt werden.
    Es ist aber immer eine ärztliche Verordnung notwendig.
     

  • Verordnung für die Krankenfahrt - Was muss angekreuzt sein?

    Sie benötigen eine "Verordnung über eine Krankenbeförderung". Diese erhalten Sie, wenn eine medizinische notwendigkeit vorliegt, bei Ihrem Arzt.
    Wenn sie eine Krankenfahrt durch uns wünschen müssen zwingend folgende Felder ausgefüllt sein:
    Unter Punkt 3 - "Art und Ausstattung der Beförderung" muss zwingend "Taxi / Mietwagen" angekreuzt sein.
    Die Transportarzt muss angekreuzt sein:

    • im Rollstuhl,
    • mit Tragestuhl oder auch
    • liegend auf einer Trage

    Welche Art des Transports für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer Mobilität bzw. Ihr Gesundheitszustand ab und wird von Ihrem Arzt in der Verordnung festgelegt.

  • Was ist bei Fahrten zur ambulanten Behandlung zu beachten?

    Fahrten zur ambulanten Behandlung sind grundsätzlich vorab durch Ihre Krankenkasse zu genehmigen! Kosten für diese Fahrten werden in aller Regel nur in wenigen Fällen übernommen. Es muss offensichtlich sein, dass durch diese Fahrten z.B. ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann.

    Ausnahmen sind: Patienten, die sich in einer Dauerbehandlung, wie einer Strahlentherapie, Chemotherapie oder einer Dialysebehandlung befinden, werden die Fahrtkosten von der Krankenkasse übernommen.

  • Was ist ein Transport im Tragestuhl?

    Der Tragestuhl ist ein Transporthilfsmittel, welches wir bei einem Transport mitbringen. Ein Tragestuhl ist besonders hilfreich, wenn die Mobilität unseres Fahrgastes stark eingeschränkt ist. Mit dem Tragestuhl kann der Fahrgast bei Bedarf z.B. im Treppenhaus zur Wohnung oder eine Arztpraxis befördert werden. Unter ebenerdigen Bedingungen funktioniert er als "Fahrsessel". Der Tragestuhl wird in unseren Fahrzeugen fest fixiert. Er bietet durch seine Rückhaltegurte und die im Fahrzeug befindlichen Gurte höchste Sicherheit und gilt als eigenständiger Fahrzeugsitz. Der Fahrgast muss im Fahrzeug nicht umsteigen.

  • Was muss ich bei einer Krankenfahrt zuzahlen?

    Wer gesetzlich krankenversichert ist und eine Genehmigung der Kasse vorliegt oder die Fahrt genehmigungsfrei erfolgen kann, zahlt nur den Eigenanteil von 10 Prozent der Fahrtkosten. Dieser liegt zwischen fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt. Auch bei privat Versicherten, übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn eine Verordnung vorliegt. Bitte geben Sie bei der Buchung der Fahrt an, ob Sie von der Zuzahlung (wie bei der Apotheke) befreit sind.

  • Was kostet eine Krankenfahrt ohne Transportschein oder bei Ablehnung der Kasse?

    Wer keine "Verordnung über eine Krankenbeförderung" vom Arzt erhalten hat, muss für die Kosten für eine Krankenfahrt selbst aufkommen.
    Es wird eine Grundpauschale fällig, die von der Transportart (Rollstuhl, Tragestuhl, liegend auf der Trage) abhängig ist. Bitte sprechen Sie uns an, wir teilen Ihnen Ihren individuellen Preis mit!

  • Welche Informationen muss ich geben?

    Wenn Sie bei uns eine Krankenfahrt buchen, müssen sie uns

    • den Abhol- und Zielort,
    • den Kostenträger,
    • sowie Daten zu Ihrer Person, wie z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum und
    • Angaben zu Mobilitätseinschränkungen

    nennen.

So können Sie eine Krankenfahrt bei uns buchen

Service- und Notrufzentrale

Unsere Zentrale nimmt Ihren Anruf entgegen und berät Sie unverbindlich.

(02043) 48 46 0  an 24 Stunden pro Tag an 365 Tagen im Jahr!
 

Persönliche Beratung / Fahrdienstleitung

Sollten Sie ausführliche Informationen und Beratung oder die Erstellung eines Angebotes wünschen, stehen Ihnen unsere qualifizierten Fahrdienstleiter zur Verfügung.

Mo. - Fr.  08.00 Uhr - 17.30 Uhr
Rufnummer 02043 - 484650
Mail [hier]

Kontaktformular

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