Information zum Umgang mit Compliance-Verstößen

Hinweisgebersystem

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Compliance-Regeln hat für uns im DRK-KV Gladbeck e.V. höchste Priorität. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Beschäftigte, Geschäftspartner, Kundinnen und Kunden, weitere Betroffene, die Umwelt und die Organisation als Ganzes abzuwenden.

Hierzu ist im DRK-KV Gladbeck e.V. ein Hinweisgebersystem eingerichtet, das den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes entspricht. Dieses legt großen Wert auf den Schutz von Hinweisgebenden vor Benachteiligungen.

Unsere interne Meldestelle nach § 12 HinSchG ist wie folgt erreichbar:

Rechtsanwalt Hans-Joachim Kalb, Marktplatz3 in 45964 Gladbeck,

erreichbar jederzeit persönlich, per Telefon: 02043 9575453, per Telefax 02043 9575458,

per E-Mail unter h-j.kalb@t-online.de oder per Brief.

Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person.

Nur gemeinsam können wir für transparente und korrekte Abläufe sorgen, um uns und das DRK zu schützen sowie das Vertrauen der Öffentlichkeit in das DRK zu stärken.

Was ist mit einem Compliance-Verstoß gemeint (und was nicht)?

Ein Compliance-Verstoß ist die Missachtung externer rechtlicher Vorschriften sowie interner Richtlinien im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit in nicht unerheblichem Maß, also mit einem Haftungsrisiko, Finanz- oder Reputationsschaden für das DRK, die Mitarbeitenden oder die Menschen, denen wir helfen.

Hierzu gehören unter anderem Betrug und Diebstahl, Bestechung und Korruption, Geldwäsche und Terrorfinanzierung, Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen, Belästigungen und Diskriminierung, Verkauf unter Vorgabe falscher Tatsachen, Verstoß gegen den Verhaltenskodex des DRK und gegen sonstige Gesetze und interne Richtlinien.

Ebenso können Beschwerden wegen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken und wegen etwaiger Verletzungen der entsprechenden Sorgfaltspflichten gem. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf diesem Wege gemeldet werden.

Dagegen gehören allgemeine Beschwerden oder Unzufriedenheit nicht dazu. Im Zweifelsfall sollte der mögliche Verstoß gemeldet oder zunächst vertraulich die Einschätzung einer Führungskraft eingeholt werden.

Wie werde ich vor Benachteiligungen im Rahmen meiner Meldung geschützt?

Hinweisgebende, die nach bestem Wissen und Gewissen einen Hinweis geben, werden vor Diskriminierung und Repressalien jeglicher Art (z.B. Abmahnung oder Kündigung) geschützt (Hinweisgeberschutz). Gemeldete Vorfälle werden mit größter Vertraulichkeit behandelt. Es wird sichergestellt, dass hinweisgebenden Personen keinerlei Nachteile aus der Meldung eines Vorfalls entstehen. Der Schutz besteht nicht bei Meldungen, die in schlechter Absicht getätigt werden oder eine absichtliche Rufschädigung bezwecken.

Sollte aus einem Hinweis dennoch eine Benachteiligung entstehen, stellt dies einen eigenständigen Compliance-Verstoß dar, der bei den genannten Ansprechpersonen gemeldet werden kann und sollte. Die für die Benachteiligung verantwortlichen Personen müssen dann selbst mit arbeits- und ggf. strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

In diesem Fall gilt die Beweislastumkehr, d.h. der Arbeitgeber müsste vor Gericht nachweisen, dass die Benachteiligung nicht im Zusammenhang mit dem abgegebenen Hinweis steht. Dies muss die hinweisgebende Person jedoch vorher geltend machen.

Ist die Abgabe eines anonymen Hinweises möglich?

Ja, über die Meldestelle sind auch anonyme Hinweise möglich. Die Kommunikation mit der Meldestelle erfolgt grundsätzlich nicht über die Geschäftsstelle des DRK-Kreisverbandes, sondern über Rechtsanwalt Hans-Joachim Kalb, der die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person wahrt. In so einem Fall ergänzen Sie bitte möglichst viele Details und, sofern vorhanden, auch Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen. Denn nur, wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Beweisführung ergeben, kann Ihr Hinweis letztlich etwas bewirken.

Lesezeichen - Servicetelefon

Ansprechpartner

Stefan Walter

Tel: 02043 48 46 50 
Bewerbung per Mail

Europastr. 26
45968 Gladbeck